Lauro kann von Uhren nicht genug bekommen. Im Internet entdeckt er ein seltenes Modell seiner Lieblingsmarke Breitling zu einem vergünstigten Preis und bestellt sie kurzerhand.
Ein paar Wochen später öffnet er voller Vorfreude das Paket. Als er die Uhr jedoch genauer betrachtet, verfliegt seine Begeisterung: Das Glas ist von minderer Qualität, das Ziffernblatt hat Bastelcharakter und die aufgetragenen Linien sind sehr unpräzise – das ist keine originale Breitling, sondern eine Fälschung!
Solche Fälle wie der von Lauro kommen öfters vor. Aktuellen Statistiken zufolge erfasste 2018 der Schweizer Zoll knapp 1 700 Fälschungen. Für viele Konsumenten sind diese verlockend. Doch mit dem Erwerb unterstützen Käufer kriminelle Organisationen. Zudem ist die Anschaffung von gefälschten Markenartikeln illegal. Der Zoll darf sie konfiszieren.
Wie muss Lauro vorgehen?
- Das Beanstandungsformular auf viseca.ch downloaden.
- Das Formular schriftlich zusammen mit allen Unterlagen (E-Mails, Briefe, Information über telefonische Kontakte, Belege etc.) innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei Viseca einreichen.
- Zusätzlich muss Lauro beim Originalhersteller oder bei einem anerkannten Experten eine schriftliche Bestätigung einholen als Beweis, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die Bestätigung muss er zusammen mit den anderen Unterlagen bei Viseca einreichen.
- Sobald Viseca im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist und der Sachverhalt eine Rückforderung nach den international verbindlichen Regeln von Mastercard Worldwide oder Visa International zulässt, wird Viseca den beanstandeten Betrag unter Vorbehalt auf das Kartenkonto gutschreiben.
Lauro hat Glück! In diesem Fall war der Rückforderungsprozess erfolgreich. In Zukunft wird er Produkte aus dem Internet genauer anschauen und auf Merkmale von stop-piracy.ch achten.